Wir führen Koordinationsleistungen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz nach der Baustellenverordnung vom 10/06/1998 und RAB 30 Anlage C (Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen) für Bauvorhaben unterschiedlichster Art und Größe aus.
Grundleistungen
Als Grundleistungen während der Planung der Ausführung sowie während der Ausführung bieten wir das folgende Spektrum:
- Erstellen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes (SiGe-Plan) und Überwachung der Umsetzung / Einhaltung durch die am Bauvorhaben beteiligten Unternehmen
- Ausarbeitung der Unterlage (Baumerkmalsakte) für spätere Arbeiten an dem baulichen Objekt
Zusatzleistungen
Es können je nach Bedarf auch zusätzliche Leistungen erbracht werden:
- Erstellen der Vorankündigung
- Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen gemäß §§ 5 und 6 des Arbeitsschutzgesetzes
- Ausschreibung von gemeinsam genützten Sicherheitseinrichtungen und/oder von bleibenden sicherheitstechnischen Einrichtungen
- Erstellen von Baustellen bis Einrichtungsplänen
- Erstellen von Baustellen bis Ordnungen
- Erstellen von Verkehrslenkungsplänen
- Einholen von straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen u.a.