SiGeKo Leistungen


Wir führen Koordinationsleistungen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz nach der Baustellenverordnung vom 10/06/1998 und RAB 30 Anlage C (Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen) für Bauvorhaben unterschiedlichster Art und Größe aus.

Grundleistungen

Als Grundleistungen während der Planung der Ausführung sowie während der Ausführung bieten wir das folgende Spektrum:

  • Erstellen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes (SiGe-Plan) und Überwachung der Umsetzung / Einhaltung durch die am Bauvorhaben beteiligten Unternehmen
  • Ausarbeitung der Unterlage (Baumerkmalsakte) für spätere Arbeiten an dem baulichen Objekt

Zusatzleistungen

Es können je nach Bedarf auch zusätzliche Leistungen erbracht werden:

  • Erstellen der Vorankündigung
  • Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen gemäß §§ 5 und 6 des Arbeitsschutzgesetzes
  • Ausschreibung von gemeinsam genützten Sicherheitseinrichtungen und/oder von bleibenden sicherheitstechnischen Einrichtungen
  • Erstellen von Baustellen bis Einrichtungsplänen
  • Erstellen von Baustellen bis Ordnungen
  • Erstellen von Verkehrslenkungsplänen
  • Einholen von straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen u.a.